Effektenemissions- bzw. Zeichnungsphase

Nachfolgende Ausgaben werden bei der Wertstellung im Anschlussmarkt mehrfach nicht gleichmäßig verteilt über die Zeitdauer der Wertpapiere preisdämpfend in Subtraktion gebracht, sondern schon bis zu einem, gemäß des freien Ermessens des Market Maker, früheren Augenblick in Gänze vom arithmetischen Wert

der Zertifikate abgezogen:
•    nach Vorgabe der Produktkonditionen erhobene Verwaltungshonorare;
•    eine im Emissionspreis für die Zertifikate bei Bedarf enthaltene Ausbeute;
•    im Ausgabepreis für die Zertifikate ggf. enthaltene Dividenden und weitere Erträge, welche nach der Ausgestaltung des Zertifikats wirtschaftlich dem Emittenten zustehen.

Letztere werden häufig keineswegs erst dann preisschmälernd in Subtraktion gebracht, wenn das jeweilige Bezugsobjekt oder dessen Komponenten 'ex Dividende' gehandelt werden, stattdessen bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Zeitspanne, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Ablaufzeit oder eine bestimmte Zeitspanne erwarteten Gewinnanteile. Die Schnelligkeit dieses Abzugs ist in diesem Fall unter anderem abhängig von der Höhe möglicher Netto-Rückflüsse der Zertifikate zu dem Market Maker.

Solche von dem Market Maker im Anschlussmarkt gestellten Kurse können mithin von dem rechnerischen respektive dem angesichts der eben genannten Aspekten ökonomisch zu vermutenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Augenblick divergieren. Zudem mag der Market Maker unverwandt die zur Kursfindung  bestimmte Methodenmenge  ändern, z. B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen,so genannter: Spread, ausdehnen oder verkleinern.

Vergütungen für den Absatz von Zertifikaten
Für ihre Leistungsabgabe im Gefüge des Vertriebs von Zertifikaten mögen Kreditinstitute vom Emittenten Vergütungen empfangen. Im Primärmarktgeschäft, das bedeutet in der Effektenemissions- bzw. Zeichnungsphase, ist das wiederkehrend der Fall.

Mitunter werden ebenfalls Zahlungen aus einer vom Ausgeber in Anspruch genommenen Verwaltungsabgabe geleistet. Die Höhe solcher Provisionen wird in der Regel in Dependenz von beim Kreditinstitut vorhandenen (zu bestimmten Abgabeterminen in den Wertpapierdepots) einem Fundus am jeweiligen Zertifikat festgesetzt. Über nähere Einzelheiten informiert stets die depotführende  Einrichtung.